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Wodanien
Lesung in der FH-Gelsenkirchen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wodan   
Samstag, 30. Mai 2009 um 10:16 Uhr
Achim Albrecht - Lesung in der FH-Gelsenkirchen
 
Abstimmung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wodan   
Mittwoch, 29. April 2009 um 15:31 Uhr

Ihr habt abgestimmt und jetzt haben wir ein Logo:

 


 

 
Anwohnerbeschwerden über nächtliche Ruhestörungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wodan   
Samstag, 04. April 2009 um 12:34 Uhr

Aufgrund von verstärkten Anwohnerbeschwerden über nächtliche Ruhestörungen durch Studierende unserer  Wohnanlage und damit zusammenhängenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen der Polizei gegen verschiede Studenten, informieren wir Euch an dieser Stelle über die rechtlichen Konsequenzen mit denen Ihr seitens der Behörden in einem solchen Fall  rechnen müsst.

Nach Auskunft der Polizei bestehen folgende Möglichkeiten des Einschreitens:

  1. Verbale Ermahnung zur Ruhe ggf. mit Androhung von Folgemaßnahmen
  2. Nachhaltige Ermahnung mit konkreter Androhung von Folgemaßnahmen
  3. Sicherstellung von Lautsprechern, Musikanlagen bzw. Ingewahrsamnahme von Verursachern

Darüber hinaus kann

  • ein Verwarngeld in Höhe von 35,- EUR erhoben werden kann, bzw.
  • eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt die mit bis zu 5.000,- EUR geahndet werden.

Bei ausländischen Studierenden, die kurz davor stehen, Deutschland zu verlassen, besteht die Möglichkeit der Festsetzung einer Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Geldstrafe.

 

Aufgrund der zunehmenden Beschwerdehäufigkeit hat uns die Polizei signalisiert, die Einschreitschwelle bei zukünftigen Einsätzen deutlich zu reduzieren.

 

Kleine Rechtskunde!

Die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten in den vorliegenden Fällen sind die §§ 9 und 10 des Landesimmissonsschutzgesetzes (LImschG).

Nach § 9 LImschG sind jegliche Betätigungen verboten, welche geeignet sind die Nachtruhe zu stören.  Diese sind in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geschützt.

§ 10 LImschG regelt die Benutzung von Tongeräten. Danach dürfen Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte nur in solche Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Dieser Paragraph dient als Rechtsgrundlage bei Ruhestörungen durch überlaute Musik während der Tageszeit. 

Verstöße gegen die Vorschriften des LImschG stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- EUR geahndet werden können.

 

Bei Fragen könnt Ihr Euch selbstverständlich jederzeit an uns wenden.

 

Euer Wohnheimrat

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 04. April 2009 um 16:56 Uhr
 
End-Of-Ordeal Grill-Fete PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wodan   
Sonntag, 22. März 2009 um 16:16 Uhr

Das Wetter ist wieder Bombe und wir haben Durst.

An diesem Freitag den 3.04.09 wird das Fass aufgemacht!
Also bis dann in Wodanien.

 

 

End-Of-Ordeal Grill-FeteDie Prüfungen sind zu Ende und das neue Semester fängt an.

 

Was bleibt uns anderes zu tun als den Sommer ungeduldig zu erwarten und mit einem frisch Gezapften in der einen und einem Steak in der andern Hand die Zeit vertreiben.

 

Und da unsere neue Webseite online gegangen ist, wird jeder der sich Anmeldet und für unser neues Logo abstimmt ein Bier Gratis erhalten!

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 01. April 2009 um 15:55 Uhr
 
Wodans Offizielles Logo PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wodan   
Mittwoch, 25. Februar 2009 um 18:15 Uhr

Ein neues Wappen braucht das Land.

Kostenlos. Lizenz frei. Und als Tattoo erhältlich.

Registrier Dich und stimme ab!

 

Rundes Logo

 

Langes Logo

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 26. Februar 2009 um 17:00 Uhr
 
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